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Körperliche Behinderungen müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten. Viele Behinderungen lassen es zu - zum Teil mit Hilfsmittel und Zusatzeinrichtungen - ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Der Führerschein bedeutet für viele körperbehinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität. Auch ein Arbeitsplatzkann u.U. mit dem eigenen Fahrzeug besser erreicht werden. Unsere Fahrschule verfügt über langjährige Erfahrung in der Ausbildung körperbehinderte Menschen. Die Mitarbeiter der Fahrschule Larm bemühen sich um eine ruhige, qualifizierte und dennoch zwanglose Ausbildung. Die Räume der Fahrschule sind behindertenfreundlich. Auch für Rollstuhlfahrer/innen ist die Fahrschule gut erreichbar. Es gibt direkte Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur breiten Eingangstür (ohne Stufen). Wir holen Sie zum theoretischen Unterricht selbstverständlich zu Hause ab und bringen Sie abens auch wieder heim. Im Theorieunterricht gibt es genügend Platz auch mehrere Rollstühle in die Sitzordnung zu integrieren. Auch die Toilette ist ohne Stufe erreichbar.
Behindertenausbildung in der Fahrschule Larm bedeutet: - Behindertengerechte Fahrzeuge und Räumlichkeiten - Viele Jahre Berufserfahrung, speziell in der Ausbildung von Rollstuhlfahrern/innen - Umfassende Beratung auch über technische Kfz-Hilfen, behörliche und medizinische Voraussetzungen - Direkte Abrechnung mit dem Kostenträgern - Verbandsfahrschule - Zusammenarbeit mit Behörden, Arbeitsämtern, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern
Behindertenausbildung in der Fahrschule Larm umfasst: - Führerscheinausbildung in Theorie und Praxis - Umschulung von Führerscheininhabern/innen auf Behindertenfahrzeugen - Vorbereitung von notwendigen Begutachtungen - Umfassende Beratung in allen Fragen um den Führerschein, Behördenangelegenheiten, bei möglichen Anträgen für die Kostenträger, bei technischen Kfz-Hilfen und Fahrzeugbeschaffung - Nachschulungskurse im Rahmen des Führerschein auf Probe für Behinderte - Seminare zum Punkteabbau
In der Fahrschule Larm wurden bisher Menschen mit folgenden Behinderungen in Theorie und Praxis ausgebildet: - Querschittslähmungen (Para- und Teraplegie) - Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie) - Bein- oder Armamputationen - Multiple Sklerose - Kleinwuchs - Conterganschädigungen - Rückenmarkserkrankungen - Glasknochen (Osteogenesis Imperfacta) - Schlaganfall - Kinderlähmung - Morbus Bechterew - Hör- und Sprachschädigungen
Wer kann einen Führerschein beantragen? Die Entscheidung, ob ein Führerschein erworben werden darf, obliegt der Zulassungsstelle. Grundlage einer Entscheidung ist ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weiterer Gutachten, z.B. ein medizinisch- psychologisches oder das eines Gutachters für den Kraftfahrzeugverkehr verlagen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z.B. Automatik-Fahrzeug, zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtungen zum Lenken, Blinken, Gasgeben und Bremsen.
Finanzielle Hilfen
Es gibt u.U. die Möglichkeit, Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins zu erhalten. Wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen notwendig ist, übernimmt evtl. der Träger der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder das Arbeitsamt die Kosten. Bei anderen Gründen kann es finanzielle Hilfen über das Sozialamt oder die Hauptführsorgestelle geben. Höhe und Art der Zuschüsse hängen aber jeweils vom Einzelfall ab. Wir sind gerne bereit, bei der Beantragung von Finanzhilfen zu beraten.
Ein Führerschein ist bereits vorhanden: Einige haben einen Führerschein erworben, bevor sie körperbehindert wurden. Wir helfen gern bei der Umschulung auf ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug. Der ursprüngich erworbene Führerschein behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Zulassungstelle eine entsprechende Mitteilung gemacht wurde udn gegebenenfalls die erforderlichen Auflagen oder Beschränkungen eingetragen wurden. Bei der Abwicklung der notwendigen behördlichen Formalitäten können wir behilflich sein.
Wir sind nicht in Ihrer Nähe? Kein Problem. Wir vermitteln gerne auch behindertengerechte Ferienwohnungen in Cochem und Umgebung, falls Sie eine lange Anreise haben und Ihren Führerschein im Rahmen unserers Ferienführerscheins machen wollen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen sie sich einfach mit uns in Verbindung. Entweder telefonisch oder per Email.
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